Zum Inhalt

Info: 25 Jahre Konsumentenschutzgesetz

Heute vor 25 Jahren am 1.10.1979 ist das KSchG in Kraft getreten.

Kernstück des Konsumentenschutzgesetzes vor 25 Jahren war das Rücktrittsrecht von "Haustürgeschäften"; der § 3 KSchG erlangte in der Verbraucheröffentlichkeit eine gewisse Berühmtheit, berief man sich doch auf ihn, um von einem an der Haustür unterzeichneten Zeitschriften-Abo wieder loszukommen. Heute kennt das KSchG eine Vielzahl von Rücktrittstatbeständen (Fernabsatz, Nichteinhaltung von Zusagen, Maklervertrag,....). Und jedes Rücktrittsrecht hat einen verschiedenen Fristenbeginn und -lauf.

Das KSchG ist durch 25 Jahre immer wieder verbessert und ergänzt worden. Seit dem EU-Betritt hatte Österreich eine Reihe von Verbraucherschutzrichtlinien umzusetzen. Durchaus zum Wohl der Verbraucher. Doch das hat dazu geführt, dass das KSchG heute ziemlich unlesbar und inhomogen geworden ist. Daher wäre zu wünschen, dass es überarbeitet, harmonisiert und wiederverlautbart werde.

Doch noch mehr wäre zu wünschen, dass das KSchG - mehr noch als bisher - für Verbraucher gelebtes Recht wird. Denn wenn man das, was auf Papier geschrieben steht, in der Praxis nicht durchsetzen kann (ohne Rechtsschutzversicherung kann sich ein Verbraucher kaum auf einen Rechtsstreit mit einem Unternehmer einlassen), dann nimmt man den Schutz, den der Gesetzgeber anbietet auch nicht wahr.

Rechtsdurchsetzung von Verbraucherrechten steht daher ganz oben auf der Agenda in der EU und auch in Österreich. Der VKI hat in den letzten Jahren mit Sammelklagen die Praxis deutlich belebt. Doch auch diese Sammelklagen sollten nicht nur über den Umweg von Klangshäufungen möglich sein, sondern vom Gesetzgeber ausdrücklich geregelt werden.

Soll das Vertrauen der Konsumenten in den freien gemeinsamen Markt erhalten bleiben bzw. gesteigert werden, dann ist ein starker Konsumentenschutz ein wesentlicher Grundstein dafür.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Nach Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr und weiteren Entgelten der WSK Bank konnte sich der VKI mit der WSK Bank auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen einigen. Eine kostenlose Anmeldung zur Aktion ist bis 03.03.2026 möglich!

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang