Zum Inhalt

Info: Abmahnungen und Verbandsklagen

Seit 1992 führt der VKI im Auftrag des Büro für Konsumentenfragen eine präventive Kontrolle von Geschäftsbedingungen durch und geht gegen gesetz- und sittenwidrige Klauseln mit Verbandsklage vor.

Seit 1997 wird ein dem Prozess vorgelagertes Abmahnverfahren praktiziert, das sich nunmehr gut eingespielt hat.

Im Jahr 1998 wurden rund 40 Abmahnungen mit der Abgabe entsprechender - mit Vertragsstrafe besicherter - Unterlassungserklärungen erfolgreich abgeschlossen. In zwei Fällen ergab eine Nachkontrolle weitere Verstöße und es wurde die Vertragsstrafe auch fällig gestellt.

Weiters konnten im Jahr 1998 rund 20 Verbandsklagsverfahren bei Gericht erfolgreich abgeschlossen werden. In der Regel in Form von Submissionsvergleichen. In drei Fällen aber auch mit weithin beachteten Sachurteilen (Inkassobüro, Versandhandel, Reiseveranstalter).

Zur Zeit sind rund 15 Verbandsklagsverfahren bei den Gerichten anhängig.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Ö-Ticket: OGH beurteilt Klauseln zur Servicegebühr zulässig

Ö-Ticket: OGH beurteilt Klauseln zur Servicegebühr zulässig

2023 der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums die CTS Eventim Austria GmbH, die das Ticketservice „Ö-Ticket“ betreibt, geklagt. Gegenstand des Verfahrens waren Klauseln in den Vertragsbedingungen von Ö-Ticket, darunter auch solche, die „Servicegebühren“ für den Kauf von Veranstaltungstickets und deren Rückerstattung regeln.

Kostenpflichtige Hotline für Kund:innen unzulässig

Kostenpflichtige Hotline für Kund:innen unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die PNEUS ONLINE TRADING C.V., die einen Online-Handel mit Autoreifen und Zubehör betreibt und ihre Leistungen über ihre Website www.reifen-pneus-online.at anbietet, weil diese unter der Nummer 0900 120 240 auch für Bestandskund:innen eine kostenpflichtige Kundendienstrufnummer als „Service Hotline“ anbot.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang