Im Sommer 2000 hatte der VKI mit Unterstützung des Justizministeriums CA und ERSTE geklagt. Streitgegenstand: die sogenannten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditunternehmungen (AGB-KU)". 55 der dort enthaltenen 67 Klauseln sind nach Ansicht des VKI sittenwidrig und damit ungültig.
Die Kreditwirtschaft hatte mit den Beanstandungen durch den VKI sichtlich keine Freude und setzte auf Zeitgewinn. Zwei Jahre benötigten die Kreditinstitute für den Entwurf neuer Geschäftsbedingungen - und der war unzureichend: Auch die letzte Fassung vom August 2000 beinhaltete noch mehr als 20 sittenwidrige Klauseln.
Daher klagte der VKI exemplarisch die ERSTE-Bank und die CA. Mit Erfolg wie sich zeigte.
Die Banken verpflichten sich in einem gerichtlichen Vergleich zur Unterlassung
Die ERSTE Bank und die CA haben nunmehr in gerichtlichen Vergleichen zugestanden, sich Verbrauchern gegenüber nicht mehr auf jene Klauseln zu berufen, die in der Klage als gesetzwidrig beanstandet werden. Den Banken wurden Fristen zur Umsetzung neuer AGB eingeräumt (Erste Bank 31.1.2001, CA 31.12.2000). Nach diesen Daten dürfen die Klauseln in neuen Verträgen auch nicht mehr verwendet werden.
CA informiert unsauber
Die CA hatte in den letzten Tagen bereits ihre Kunden verständigt, dass ab 1.1.2001 neue AGB für sie gelten sollen: Den Kunden wurden die neuen Geschäftsbedingungen als "zeitgemäß" angepriesen und erklärt, dass den "berechtigten Anliegen des Konsumentenschutzes" Rechnung getragen worden wäre.
Doch das ist nur die halbe Wahrheit: Die Bankkunden bekommen nun neue AGBs, die nahezu vollständig jenem Entwurf der Kreditwirtschaft von August 2000 entsprechen. Sie enthalten immer noch mehr als 20 gesetzwidrige Klauseln. Andererseits gibt es in den neuen AGBs im Vergleich zu den alten durchaus wesentliche Verbesserungen.
Den Bankkunden rät der VKI die neuen AGBs der CA zunächst zu akzeptieren (also keinen Widerspruch dagegen einzulegen).
Der VKI wird - mit Unterstützung des BMJ - auch diese Geschäftsbedingungen vor Gericht prüfen lassen. Denn, so heißt es aus dem Justizministerium: "Auch Geschäftsbedingungen der Banken müssen den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden. Es kann nicht sein, dass einfach behauptet wird, dass Gesetze auf Bankgeschäfte wegen des Charakters eines Massengeschäftes nicht anwendbar sind".