Ein weiterer Musterprozess des VKI gegen die BAWAG liegt bereits beim OGH zur Entscheidung. Das Verfahren war in erster Instanz gewonnen worden. Das Berufungsgericht hat allerdings das Ersturteil als ergänzungsbedürftig aufgehoben. Dagegen wurde Rekurs an den OGH erhoben. In diesem Verfahren hat sich ein Sachverständiger mit Alternativen zur unwirksamen Zinsanpassungsklausel befasst und hat einen Mittelwert von SMR/VIBOR (EURIBOR) als durchaus sachlich gerechtfertigt angesehen. Auch im Lichte der aktuellen Judikatur zur Verjährung wird sich der OGH auch mit den materiellen Rechtsfragen beschäftigen müssen: Das Klagebegehren stützt sich auch auf Schadenersatz und auch aus bereicherungsrechtlicher Sicht sind Teile der Zinszahlungen nicht verjährt.
Darüber hinaus sind bei den Erstgerichten eine Vielzahl von Verfahren gegen die BAWAG, Regionalbanken des Raiffeisensektors und gegen die BKS anhängig.