Vor dem Landgericht Hannover hat am vergangenen Mittwoch der erste von mehreren Prozessen (rund 800 Klagen) gegen den Finanzdienstleister AWD begonnen. Die Kläger werfen dem Unternehmen und seinen Handelsvertretern vor, sie nicht wie vorgeschrieben über die Höhe der Vertriebsprovisionen informiert zu haben, sobald diese mehr als 15 Prozent betrugen.
Die Beklagten bestreiten, dass derart hohe Provisionen anfielen. In dem Prozess werden zehn Klagen gegen AWD verhandelt. Die Höhe der tatsächlich bei der Vermittlung der Immobilien- und Medienfonds angefallenen Gebühren ist auch deshalb strittig, weil über Tochterfirmen teilweise mehrfach Geld für ein Produkt fällig wurde.