Musterprozesse
Die bisherige Bilanz spiegelt die Taktik des AWD wieder: Es gab keinen Beratungsfehler / wenn doch, so ist es ein Einzelfall / bevor ein Verfahren verloren wird, wird es verglichen / daher sind es nur Einzelfälle.
Wir haben bislang 6 Verfahren mit dem AWD - durchaus günstig - verglichen und in diesen Fällen keine, vom AWD idR verlangte, Verschwiegenheitsklausel akzeptiert. Ein Verfahren wurde rechtskräftig gewonnen. Bei zwei Verfahren warten wir auf Urteile in erster Instanz. In zwei Verfahren (um denselben Geschädigten) haben wir verloren, weil der Beratungsfehler verneint wurde (einmal Berufung, einmal Wiederaufnahmsklage). In zwei weiteren Verfahren hat das Gericht den Beratungsfehler klar festgestellt, sah aber den Schadenersatzanspruch als verjährt an (einmal rechtskräftig, einmal Berufung - siehe oben).
Sammelklagen
Die Sammelklagen (2500 TeilnehmerInnen, Gesamtstreitwert: 40 Mio Euro) ruhen derzeit, bis durch alle Instanzen geklärt ist, ob eine Prozessfinanzierung gegen Erfolgsquote in Österreich zulässig bzw für die Klagelegitimation des VKI unschädlich ist. In erster Instanz hat uns das HG Wien Recht gegeben. Nun warten wir auf die Entscheidung des OLG Wien als Berufungsgericht.