Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Zusammenhang mit den massenhaften Beschwerden über systematische Fehlberatungen durch AWD-Berater beim Kauf von Immofianz- und Immoeast-Aktien den AWD aufgefordert, für jene rund 2200 TeilnehmerInnen an der Sammelklagen-Aktion des VKI, deren Ansprüche noch nicht eingeklagt sind, einen Verjährungsverzicht abzugeben. Dies hätte es ermöglicht, dass das Handelsgericht Wien in den beiden anhängigen Sammelklagen die Vorwürfe des VKI gegen den AWD prozessökonomisch und musterhaft prüfen hätte können. Dies hat der AWD heute ausdrücklich abgelehnt.
"Der AWD will keinen Vergleich und er will auch keine ökonomische gerichtliche Klärung des Vorwurfes der systematischen Fehlberatung. Der VKI wird daher - mit Finanzierung der FORIS AG - Ende Jänner durch Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser die Ansprüche der restlichen rund 2200 Geschädigten in finalen Sammelklagen beim Gericht einbringen," skizziert Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht, die weitere Vorgangsweise.