Der VKI sieht immer noch 18 Beschwerdepunkte und hat die CA - stellvertretend für alle Banken - auf Unterlassung geklagt. Letztlich wird der Oberste Gerichtshof (OGH) zu entscheiden haben, ob die Klauseln bestehen können oder nichtig sind.
Der VKI rät, die neuen Klauseln zu akzeptieren
Die Bank Austria versendet derzeit diese neuen AGB. Der VKI rät, diesem Austausch (von schlechten zu nicht mehr so schlechten) AGB nicht zu widersprechen, sondern die neuen Klauseln zu akzeptieren. Zumal bei einem Widerspruch zu befürchten ist, dass die Bank die Kontoverbindung aufkündigen könnte. Die Konsumenten können aber sicher sein, dass die problematischen Klauseln durch das obgenannte Verfahren sowieso gerichtlich geprüft und - setzt sich der VKI durch - für nichtig erkannt werden.