Der VKI hat am 20.3.2003 in einer Pressemitteilung berichtet: " VKI gewinnt Sammelklage gegen BAWAG". Im Text wurde das richtungsweisende Urteil des Oberlandesgerichtes Wien in einer Sammelklage des VKI in Zusammenarbeit mit den Arbeiterkammern von Kärnten, Tirol und Vorarlberg (für 180 Geschädigte zu einem Streitwert von 654.000 Euro) dargestellt. Der VKI stellte in der Presseaussendung seine Rechtsposition im Verfahren dar - eine Position, die vom Erstgericht und vom Berufungsgericht geteilt wird. Es wurde weiters darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren nach einem Rechtsmittel der BAWAG erst vom Obersten Gerichtshof (OGH) abschließend zu entscheiden sein wird.
Die BAWAG hat sich den Satz, wonach sie sich "grundsätzlich" weigere zuviel berechnete Zinsen zurückzubezahlen, herausgegriffen und als unwahr und kreditschädigend auf Unterlassung geklagt.
Die BAWAG argumentiert, sie habe in rechtskräftigen Entscheidungen von Unterinstanzen in sieben Gerichtsverfahren Recht bekommen und in allen Fällen mögliche Ansprüche der Kunden im Einzelnen geprüft und - falls nicht zu Recht bestehend - abgelehnt.
Die von der BAWAG ins Treffen geführten Entscheidungen von Untergerichten sind in Verfahren ergangen, die nicht vom VKI als Musterprozesse geführt wurden. Die sogenannte "Einzelprüfung" von Ansprüchen durch die BAWAG haben die an der Sammelklage beteiligten Verbraucher am eigenen Leib erfahren: Nach Anmeldung von Ansprüchen wurden diese von der BAWAG - offenbar unter Verwendung von Textbausteinen - in jedem Fall zurückgewiesen.
Die Klage der BAWAG ist der Versuch, den VKI in der Öffentlichkeit mundtot zu machen. Die Darstellung der Rechtslage aus der Sicht des VKI über die Berechtigung von Rückforderungsansprüchen von Kreditnehmern soll offensichtlich unterbunden werden.
Der VKI wird sich nicht beirren lassen, im Interesse der Konsumenten weiterhin Musterprozesse und Sammelklagen zu betreiben.