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Info: Einstweilige Verfügung gegen "Prince of Wales"

Prince of Wales bewirbt geänderte Konfektionsware als "Maßanzug". Der VKI klagte auf Unterlassung Eine einstweilige Verfügung des HG Wien wurde inzwischen erlassen.

Prince of Wales bewirbt in Zeitungsinseraten u.a. Anzüge als aufwendig gearbeitete Maßanzüge. "Anzüge nach Ihren Maßen" sollen die Kunden an die noble Geschäftsadresse locken. Tatsächlich erfolgt die Anfertigung der Sakkos unter Verwendung eines fertigen Sakkos als "Schlüpfmuster" und werden lediglich wenige Maße genommen, um dieses Muster individuell anzupassen. Nach Angaben von Sachverständigen ist von einem Maßanzug erst zu sprechen, wenn viele weitere Maße (Länge Bund zu Achsel, Schrittlänge, Oberschenkelumfang, ...) genommen werden, thematisiert wird, ob man ein taillen- oder schulterbetontes Sakko wünsche und erst danach der Anzug angefertigt wird. Das Gericht sah in der Werbelinie der beklagten Firma irreführende Werbung und erließ eine Einstweilige Verfügung. Das Verfahren ist noch weiter anhängig.

HG Wien 24.10.2002, 34 Cg 180/02f
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Klagevertreter: Dr. Stefan Langer

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