Durch die sogenannte SEPA Verordnung (SEPA steht für single european payment area) der EU ist es seit Februar möglich auch von einem Konto, das in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union liegt, Einzugsermächtigungen und Abbuchungsaufträge durchzuführen. Umgekehrt muss auch eine Überweisung oder eine Lastschrift die von einem europäischen Konto einbezahlt wurde angenommen werden.
Regelungen, die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Verträgen vorschreiben, dass ein Vertragsabschluss nur mit einem österreichischen Konto möglich ist, sind somit gesetzwidrig. Eine Verordnung der EU ist unmittelbar gültig und somit ein jedem Mitgliedstaat anzuwenden. Eine Umsetzung in österreichisches Recht ist daher nicht notwendig.