In Österreich häufen sich seit Ende letzten Jahres die Konsumentenbeschwerden über die Firma.
Der Verein für Konsumenteninformation hatte Prince of Wales 2002 auf Unterlassung irreführender Werbung (italienische Handwerkskunst stellte sich als Maßkonfektion heraus) erfolgreich geklagt.
Da die Firma die Prozesskosten nicht bezahlte und auch schon andere Gläubiger Zwangsvollstreckung (mit Stichtag 15.3. etwa 60) gegen Prince of Wales führten, stellte der VKI am 21.1.2005 einen Konkursantrag. Mittlerweile wurde der Konkurs eröffnet.
Forderungsanmeldung
Die Anmeldung einer Forderung ist unabhängig davon möglich, ob es einen gültigen Titel (z.B. Urteil, Exekutionstitel) gibt oder nicht.
Unter Entrichtung der Gerichtsgebühr kann die Forderung beim Handelsgericht Wien angemeldet werden. Auf der Webseite des Justizministeriums www.bmj.gv.at findet man dafür das Formular "Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren" zum Download.
Es empfiehlt sich, den Sachverhalt möglichst genau zu umschreiben - im Rahmen eines kurzen Vorbringens etwa sollte dargelegt werden, wann und wofür eine Anzahlung geleistet wurde, bis wann die Lieferung zugesagt wurde etc. Zusätzlich sollte man auch schriftliche Bestätigungen, Quittungen und ähnliches (in Kopie) vorlegen.
Um noch höhere Gerichtskosten zu vermeiden, wie sie eine Tagsatzung (7.6.2005) mit sich bringt, empfiehlt es sich, die Forderung sehr rasch anzumelden (Frist 24.5.2005).
Es ist aber darauf hinzuweisen, dass im Falle des Konkurses die Gläubiger nur quotenmäßig befriedigt werden, mit der Erstattung der bezahlten Beträge in voller Höhe kann daher nicht gerechnet werden.
Info: Eröffnung des Konkursverfahrens über Prince of Wales
Das HG Wien hat unter der Geschäftszahl (GZ) 6 S 34/05z den Konkurs über Prince of Wales eröffnet. Die Frist für die Forderungsanmeldung beim HG Wien ist der 24.5.2005. Die anschließende Prüfungstagsatzung findet am 7.6.2005 statt. Als Masseverwalter wurde Dr. Helmut Platzgummer, Kohlmarkt 14, 1010 Wien bestellt.