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Info: EU-Verordnung

Am 17.10.1998 trat die EU-Verordnung (2027/97 des Rates vom 9.10.1997) über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen in Kraft.

Als Verordnung gilt diese Regelung in den Mitgliedstaaten der EU direkt, Umsetzungsmaßnahmen sind nicht notwendig. Nach der Verordnung wird es für Fluggesellschaften aus EU-Ländern künftig keine finanzielle Begrenzung der Haftung aufgrund von Tod, körperlicher Verletzung oder sonstigen gesundheitlichen Schäden für Unfälle im Luftverkehr (an Board eines Flugzeuges oder beim Ein- oder Ausstieg) mehr geben. Damit wird für "europäische Luftfahrtunternehmen" die Haftungsgrenze nach dem Warschauer Abkommen (siehe Informationen zum Verbraucherrecht 7/1998 ) für Personenschäden aufgehoben und innerhalb der EU eine Harmonisierung dieser Haftungsregelungen erreicht. Diese neuen Regelungen müssen Teil der Beförderungsbedingungen in dem Beförderungsvertrag zwischen Luftfahrtunternehmen und Fluggast sein. Nach Artikel 6 der Verordnung treffen die Vertretungen der Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft sowie Reisebüros, Abfertigungsschalter und Verkaufsstellen besondere Informationspflichten.

Amtsblatt Nr.L 285 vom 17.10.1997

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