Das EuGVÜ ist inhaltlich mit dem damit verdrängten LGVÜ (Lugano-Abkommen) nahezu ident, bringt aber nunmehr die Auslegungskompetenz des EuGH. Im Bereich des Vertragsrechtes derogiert das EVÜ den einschlägigen Kollisionsregelungen des IPRG.
Info: EuGVÜ und EVÜ in Kraft getreten
Das Brüsseler Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen (EuGVÜ) und das Römische Schuldvertragsübereinkommen (EVÜ) sind am 1.12.1998 in Kraft getreten.