Zum Inhalt

Info: Garantie-Richtlinie beschlossen

Im Verbraucherministerrat am 23.4.1998 wurde Einigung über die Garantierichtlinie erzielt.

Im Verbraucherministerrat am 23.4.1998 wurde Einigung über den Richtlinienvorschlag über den Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter erzielt.

Die (Mindest-)Richtlinie bringt insbesondere eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Nur hinsichtlich von Gebrauchtwaren können die Mitgliedsstaaten eine Verkürzung der Frist auf ein Jahr vorsehen.

In erster Linie steht dem Verbraucher die Forderung nach Austausch bzw. Verbesserung zu, ist diese Forderung unangemessen oder wird ihr nicht nachgekommen, dann kann der Verbraucher Preisminderung oder Wandlung geltend machen.

Innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe soll der Verkäufer das Nichtvorliegen eines Mangels beweisen müssen (Beweislastumkehr).

Es steht den Mitgliedsstaaten frei, eine Rügepflicht binnen zwei Monaten ab Entdeckung des Mangels bei sonstigem Rechtsverlust vorzusehen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Wizz Air Hungary Ltd. wegen 6 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt. Wizz Air Hungary Ltd.hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

OLG bestätigt: Nova Rock 2024 „Müllbeitrag“ ist unzulässig

OLG bestätigt: Nova Rock 2024 „Müllbeitrag“ ist unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagt im Auftrag des Sozialministeriums die Nova Music Entertainment GmbH wegen Klauseln zur Verrechnung eines sogenannten „Müllpfandes“. Das OLG Wien beurteilte die diesbezüglichen Klauseln nun als gesetzwidrig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang