Im Musterprozess des VKI (im Auftrag des BMJ) gegen die BAWAG (als Rechtsnachfolger der GARA) hat der gerichtlich bestellte Sachverständige klar festgestellt: "Die angewandten Zinssätze wurden überwiegend nicht den Schwankungen der Geld- und Kapitalmärkte angepasst - was jedoch von Banken damals allgemein eher selten praktiziert wurde."
Zinsanpassung nach Gutdünken
Die Indikatoren der Zinsgleitklausel der GARA (Refinanzierungskosten, Sach- und Personalaufwand) sind "nicht wirklich nachvollziehbar" und somit "als Indikatoren nicht wirklich geeignet". Lediglich die Bankrate (auch in der Klausel genannt) könne nachvollzogen werden, doch sei dies aus betriebswirtschaftlicher Sicht "unsinnig, da die Refinanzierungskosten der Banken in der Regel nur im geringen Maße von der Höhe der Bankrate abhängen".
Sachverständiger bestätigt VKI-Berechnungen
Der Sachverständige berechnet sodann den Kredit auf der Basis Bankrate und SMR/VIBOR/2 neu und bestätigt die Berechnungsergebnisse des VKI. Damit ist das Gericht am Zug, die zugrundeliegenden Rechtsfragen zu entscheiden.