Ab 1.11.2000 ist es mit der Anonymität von Sparbüchern vorbei; es können nur noch Sparbüchern neu eröffnet werden, wo die Identität des Kunden der Bank offengelegt wird.
Alte anonyme Sparbücher können zwar noch weiter bestehen, doch ab 1.7.2002 wird man - bevor man Abhebungen tätigen kann - die Identität offenlegen müssen. Bereits ab 1.11.2000 dürfen Banken keine Überweisungen auf anonyme Sparbücher vornehmen. Daher sehen sich viele Sparbuchinhaber genötigt, nun ihre Identität der Bank offenzulegen.
Dem VKI liegen Formulare von Banken vor, in denen Daten abgefragt werden (z.B. Telefonnummer), die mit der Feststellung der Identität gemäß § 40 BWG (im wesentlichen Festhaltung von Ausweisdaten) nichts zu tun haben. Liest man weiter, wird klar warum, diese Daten abgefragt werden: "Ich erkläre mich damit einverstanden, das die x-Bank die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit mir bekannt gewordenen Daten an konzernverbundene Unternehmen (es folgt eines demonstrative Aufzählung) für Informations- und Werbezwecke übermittelt und verarbeitet."
Gemäß § 38 BWG muss eine Zustimmung zur Entbindung vom Bankgeheimnis "ausdrücklich" und "schriftlich" erfolgen. Die Judikatur verlangt für eine "ausdrückliche" Zustimmung die genaue Benennung der Daten und der Empfänger. § 8 DSG 2000 sieht zwar eine "einfache" Zustimmung zur Datenweitergabe als ausreichend an, doch im Sinn des Transparenzgebotes nach § 6 Abs 3 KSchG muss auch nach dem Datenschutzgesetz die Zustimmungserklärung präzise Hinweise auf Datenart und Empfänger enthalten. Eine demonstrative Aufzählung reicht nicht aus. Im übrigen sind diese Zustimmungen jederzeit frei widerruflich. Aus unserer Sicht müsste der Kunde darauf im Text der Klausel hingewiesen werden. Der VKI prüft mit Abmahnung und Verbandsklage dagegen vorzugehen.
Die Banken machen also aus der Identifikation von Sparbüchern eine Datenbeschaffung für Marketing-Zwecke. Wer auf personenbezogene Daten heikel ist, sollte Felder wie "Telefonnummer" und die genaue "Adresse" (im Ausweis findet sich nur der Wohnort) nicht ausfüllen. Wird die Identifikation des Sparbuches dann - wie geschehen - verweigert, bleibt immer noch die Wahl einer anderen Bank.