Im Staatshaftungsverfahren rund um den Konkurs von Arena Reisen (im Jahr 1995) hat am 25.6.1998 der Generalanwalt im Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH seine Schlussanträge gestellt. Folgt der Gerichtshof den Anträgen zur Entscheidung der gestellten Vorfragen, dann ist damit zu rechnen, dass die Republik Österreich wegen zu später und unzureichender Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie Schadenersatz wird leisten müssen.
Rechtssache C-140/97