Wie im VR-Info 1/2003 berichtet, hat der VKI eine Verbandsklage gegen die Bank Austria Creditanstalt beim Obersten Gerichtshof (OGH) gewonnen. Der OGH hat 12 Klauseln in den Allgemeinen Bankbedingungen, die von allen Banken verwendet werden, für rechtswidrig erklärt.
Im Auftrag des BMJ hat der VKI vier weitere Großbanken (Erste Bank, Volksbank Wien, RLB NÖ-Wien und PSK), die allesamt die gleichen rechtswidrigen Klauseln dem Verbrauchergeschäft zugrundelegen, abgemahnt. Bis auf die PSK haben alle drei Banken binnen Frist eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben.
Gegen die PSK wurde die Verbandsklage eingebracht. Die PSK hatte auf die Abmahnung einfach nicht reagiert.