Reiseveranstalter bieten für die Jahrtausendwende seit geraumer Zeit spezielle Arrangements für den Jahreswechsel an. So mancher Veranstalter versucht mit den Kunden auch von den Allgemeinen Reisebedingungen abweichende Stornogebühren zu vereinbaren. Während nach den Allgemeinen Reisebedingungen bis 30 Tage vor Reiseantritt im Falle eines Rücktrittes lediglich 10% des Reisepreises fällig sind, soll bei einem Rücktritt von einer "Millenniums-Reise" ein halbes Jahr vor Antritt der Reise bereits eine Stornogebühr von 100% fällig werden.
Diese Vertragsgestaltung erscheint dem VKI besonders auch im Hinblick darauf, dass sich diese besonderen Reisen besonders gut verkaufen sollten, als gesetz- und sittenwidrig.
Der VKI geht gegen solche Klauseln mit Abmahnung bzw. Verbandsklage gemäß § 28f KSchG vor. Ein Reisebüro hat sich bereits zur Unterlassung der genannten Klausel verpflichtet.
Info: Milleniumsreisen - 100% Stornogebühr
Milleniumsreisen sind nicht nur exklusiv und teuer, sondern manche Veranstalter wollen auch 100% Stornogebühr vereinbaren. Der VKI geht dagegen vor.