Zum Inhalt

Info: "Mitreden" beim Konsumentenschutz

Eine Online-Umfrage einer Studiengruppe im Auftrag des BMSG bietet Verbrauchern die Möglichkeit, Wünsche zu äußern.

Wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen bringen auch neue Herausforderungen für den Konsumentenschutz. Wie kann in der Konsumenteninformation und -beratung, sowie in der Vertretung der Konsumenteninteressen darauf optimal reagiert werden?

Diese Fragen lässt das BMSG derzeit von einem Forscherteam untersuchen. Dabei werden nicht nur ExpertInnen und Unternehmen befragt, sondern vor allem auch die direkt Betroffenen:

Mit der Online-Befragung werden alle KonsumentInnen eingeladen, ihre Meinung einzubringen. Die Befragung läuft bis Ende November. Das Konsumentenschutzministerium erwartet sich durch die Einbeziehung aller Betroffenen wertvolle Anregungen für die Weiterentwicklung des Konsumentenschutzes in Österreich.

Einen Link zur Online-Umfrage gibt es auf

www.verbraucherrecht.at

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Nach Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr und weiteren Entgelten der WSK Bank konnte sich der VKI mit der WSK Bank auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen einigen. Eine kostenlose Anmeldung zur Aktion ist bis 03.03.2026 möglich!

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang