Zum Inhalt

Info: Neuer Bankratgeber "devisen schulden - spesen sparen"

Der Czernin-Verlag und der VKI haben einen brandneuen Bankenratgeber für mündige Bankkunden herausgegeben.

Die Autoren verstehen etwas vom Bankgeschäft. Dr. Benedikt Wallner ist Rechtsanwalt und vertritt Konsumenten - oft auch im Auftrag des VKI - gegen Banken. Die Judikatur zur Sittenwidrigkeit der Bürgschaften vermögensloser Angehöriger ist zu einem guten Teil von ihm beeinflusst worden. Alexander Schotten hat als Bankmitarbeiter viel Insiderwissen beigesteuert; er ist freilich inzwischen unabhängiger Vermögensberater. Und Robert Schlesinger, Journalist, hat das Buch auch für Laien lesbar gemacht; stellenweise wie einen Krimi. Die Autoren greifen auch auf die reichhaltige Erfahrung des VKI in Sachen Banken zurück. Alle wesentlichen Musterprozesse sind dokumentiert und so dargestellt, dass der Leser versteht, was die erfreulichen Urteile mit ihm als einfachen Bankkunden zu tun haben. Ein Ratgeber zum Lesen, vielleicht - vor Weihnachten darf der Hinweis nicht fehlen - auch zum verschenken. Das Buch ist im Buchhandel, aber natürlich auch über den VKI (01.588774) erhältlich. Der Preis beträgt 22 Euro.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Geschlechtsumwandlung - OGH untersagt diskriminierende Versicherungsklausel

Geschlechtsumwandlung - OGH untersagt diskriminierende Versicherungsklausel

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums den "muki Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" aufgrund eines Risikoausschlusses, der transgender und intersexuellen Personen die Möglichkeit nimmt eine medizinisch notwendige Geschlechtsumwandlung mit Kostendeckung des Versicherers durchzuführen, wodurch diese Personengruppe diskriminiert wird. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte die Rechtsansicht des VKI.

„Versicherungsmathematische Grundsätze“ müssen laut OGH nicht erklärt werden

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Wiener Städtische wegen einer Klausel in der Polizze für eine Rentenversicherung sowie einer Klausel aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Beide Klauseln wurden von den Vorinstanzen für unzulässig erklärt. Die Wiener Städtische legte nur zur zweiten Klausel Revision gegen das Urteil des Berufungsgerichts beim OGH ein, die der OGH für berechtigt erachtete.

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG wegen einer Klausel geklagt, die den Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Akten der Hoheitsverwaltung ausschließt. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI recht und erklärte die eingeklagte Klausel für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

Der VKI hatte die Hapimag AG wegen unzulässiger Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Das OLG Wien erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Wichtigster Aspekt des Urteils: Verbraucherrechtliche Bestimmungen kommen trotz „Aktionärsstatus“ der Kund:innen zur Anwendung.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang