Oft bereits nach wenigen Minuten fanden die Autofahrer ihr Fahrzeug "immobilisiert" (Kralle auf Rädern) wieder oder das Fahrzeug wurde abgeschleppt. Von den Lenkern wurden für die Herausgabe des Fahrzeuges Kostenbeiträge in Höhe von bis zu ATS 2.220,-- verlangt.
Überdies bekommen die betroffenen Autofahrer seit geraumer Zeit (offenbar im Zusammenhang mit der obengeführten Verbandsklage) Besitzstörungsklagen der Firma APCOA ins Haus zugestellt. Angeblich wird den so Betroffenen angeboten, gegen Zahlung der Anwaltskosten die Besitzstörungsklage einzustellen, wenn die betroffenen Lenker auf die Rückforderung der Kosten für Abschleppung oder Immobilisierung ausdrücklich verzichten. So will man zu Unrecht kassierte Beträge (s.o.) offenbar gegen Rückforderungen "immunisieren".
Dem VKI liegt auch ein Fall vor, wo ein betroffener Autolenker den Spieß umgedreht hat. Der Autolenker klagte APCOA wegen des Abschleppens auf Besitzstörung. Er obsiegte in zwei Instanzen.
Der VKI prüft im Lichte der obgenannten Verbandsklage in Musterprozessen abgenötigte Zahlungen für "Immobilisierungen" von APCOA rückzufordern.