Der Rechtsanwaltsverein hatte - wie zuletzt berichtet - eine Unterlassungsklage gegen EVD eingebracht, da in den Gewinnzusagen ein Rechtsanwalt aufscheint, der in Österreich nicht eingetragen ist. ("Rechtsanwalt Jürgen Maul"). Im Gerichtsverfahren hat EVD nunmehr eine Unterlassungserklärung abgegeben. Nach § 8 RAO dürfen nämlich nur jene Personen die Bezeichnung Rechtsanwalt führen, die in die Liste der (österreichischen) Rechtsanwaltskammer eingetragen sind, andere nur mit dem Hinweis auf den Ort ihres Kanzleisitzes im Ausland.
Info: Rechtsanwaltsverein erfolgreich gegen EVD ("Friedrich Müller", "IVH", ...)
EVD hat im Verfahren gegen den Rechtsanwaltsverein eine Unterlassungserklärung abgegeben.