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Info: Reisepreiserhöhungen - Delphin Touristik lenkt ein

Der Reiseveranstalter Delphin Touristik hat in einem Vergleich mit dem VKI zugestanden, dass die nachträglichen Preiserhöhungen im Sommer 2004 unzulässig sind. Die Erhöhungen (Kerosinpreiszuschläge) werden zurückgezahlt.

Im Sommer 2004 haben viele österreichische Reiseveranstalter bei bereits bestehenden Buchungen nachträglich die Reisepreise erhöht. Zumeist wurde pro Person ein Betrag von € 9,-- verrechnet. Dabei wurde argumentiert, dass sich die Flugpreise - infolge gestiegener Kerosinpreise - verteuert hätten.

Der VKI hatte bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass nachträgliche Preiserhöhungen nicht erfolgen dürfen, weil bei der Buchung kein wirksamer Vorbehalt für eine Preisänderung vereinbart wurde. Die Verträge enthielten zwar Preisänderungsklauseln, diese verstoßen allerdings nach Ansicht des VKI insbesondere gegen die §§ 6 Abs 1 Z 5 und § 31 KSchG.

In der Folge hatte der VKI - im Auftrag des BMSG -sieben der größten Reiseveranstalter geklagt (vgl. VR-Info 11/2004). Ruefa anerkannte gleich nach Einbringung der Klage die Unzulässigkeit der Preiserhöhungen, die anderen Veranstalter blieben hart. Gegen TUI und TAI PAN liegen mittlerweile bereits Urteile vor, die die Preiserhöhungen eindeutig als gesetzwidrig bezeichnen (vgl. VR-Info 1/2005).

Im Lichte der beiden Urteile hat der Reiseveranstalter Delphin Touristik Reiseveranstalter GmbH nunmehr eingelenkt. Es wurde ein Vergleich geschlossen, in dem sich Delphin verpflichtet, die beanstandeten Klauseln ab dem 1.11.2005 nicht mehr zu verwenden. Delphin darf sich ab sofort nicht mehr auf die beanstandeten Klauseln berufen. Delphin hat sich im Vergleich auch verpflichtet, die nachträglichen Preiserhöhungen zurückzuzahlen.

Betroffen sind jene Konsumenten, bei denen es bei bereits erfolgten Buchungen (zumeist so genannte Frühbucher) nachträglich ab dem 1.6.2004 zu einer Preiserhöhung gekommen ist. Diese Konsumenten sollen sich direkt schriftlich an Delphin wenden und die Preiserhöhung zurückfordern. Unter www.verbraucherrecht.at kann ein Musterbrief für die Rückforderung downgeloadet werden.

Sollte Delphin Touristik nicht entsprechend reagieren, informieren Sie bitte den VKI - Bereich Recht (bneubauer@vki.or.at, Tel.: 01 58877 320, Fax: 01 58877 75).

Die Verfahren gegen die übrigen 5 Reiseveranstalter gehen weiter. TUI und TAI PAN haben bereits Rechtsmittel gegen die Urteile eingebracht. Der VKI hofft auf eine rasche Klarstellung durch die Gerichte.

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