Am 8.10.2004 gab es gezielte Terror-Anschläge auf der Halbinsel Sinai gegen Touristen-Hotels. Seitdem warnt das Außenministerium wie folgt vor Urlaubsreisen in dieses Gebiet ( www.bmaa.gv.at ): " Auf Grund der gezielten Terroranschläge auf touristische Einrichtungen am 08.10.2004 und angesichts der Hinweise auf mögliche weitere Anschläge wird bis auf weiteres vor Reisen auf die Halbinsel Sinai gewarnt."
Eine solche offizielle Reisewarnung wird in der Judikatur jedenfalls als Grund für einen kostenlosen Rücktritt für Reisende gesehen. (Allerdings kann auch ohne eine solche Warnung eine Gefahrenlage bestehen, die Rücktritte rechtfertigt. Siehe Urteil zu 9/11 - OGH 26.08.2004, 6 Ob 145/04y in VRInfo 10/2004 ). Allerdings muss ein Reisender ein zumutbares Angebot zu einer Umbuchung annehmen.
Wenn Reiseveranstalter daher derzeit auf die Durchführung gebuchter Reisen auf den Sinai bestehen sollten, kann der Reisende kostenlos zurücktreten. Wird das von Reiseveranstaltern nicht anerkannt, hat das BMSG angekündigt, den VKI mit Musterprozessen beauftragen zu wollen.