Zum Inhalt

Info: Sammelklagen - Entwicklungen

Die Ankündigung von Sammelklagen durch den VKI (Informationen zum Verbraucherrecht 11/2000) hat viel Aufsehen und Resonanz von seiten der Verbraucher gefunden.

Die Sammelklage gegen GTT wegen epidemischer Brech-Durchfall-Erkrankungen im Magic Life Club Bodrum wurde bereits bei Gericht eingebracht. Der VKI klagt für 110 Geschädigte auf Schadenersatz von rund ATS 2,4 Millionen.

Zu den angekündigten Sammelklagen gegen Banken wegen unfairer Zinsenverrechnung bei Krediten (aufgenommen vor 1997) hat der VKI tausende Infopackages verschickt und nun beginnt der Rücklauf. Daraus zeichnet sich ab, dass es jedenfalls gegen die BAWAG zu Sammelklagen kommen wird, da die BAWAG Entschädigungen grundsätzlich ablehnt. Auch so manche Raiffeisenbank wird - da nur ungenügende Rückzahlungen angeboten werden - mit einer Sammelklage rechnen müssen.

Die Arbeiterkammern Vorarlberg, Tirol und Kärnten werden sich mit den von ihnen vertretenen Geschädigten aus BAWAG-Krediten den Sammelklagen anschließen und den VKI mit der Durchführung betrauen.

Konsumenten können (kostenlose) Infopackages unter der Rufnummer 01.588770 bestellen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Nach Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr und weiteren Entgelten der WSK Bank konnte sich der VKI mit der WSK Bank auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen einigen. Eine kostenlose Anmeldung zur Aktion ist bis 03.03.2026 möglich!

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang