Zum Inhalt

Info: Symposium "Sammelklagen"

Das BMSG und das BMJ veranstalten gemeinsam am 27.6.2005 ein Symposium zum Thema "Sammelklagen". Termin vormerken!

Eine Brechdurchfall-Epidemie in einem Ferienclub, massenhaft geschädigte Kreditnehmer, denen die Banken zuviel Kreditzinsen verrechnet haben, Geschädigte falscher Anlageberatung und schlichten Anlegerbetruges (WEB), Hinterbliebene von Opfern von Katastrophen im Massenverkehr (Kaprun) - in den letzten Jahren hatte die Justiz sich zunehmend mit Massenklagen zu befassen.

Der VKI hat im Jahr 2001 erstmals "Sammelklagen" (korrekter: Klagshäufungen nach § 227 ZPO) organisiert. Daraus lassen sich ebenfalls viele Erfahrungen ableiten.

In Salzburg ist der größte Zivilprozess der 2. Republik (WEB-Geschädigte gegen Salzburger Sparkasse) bei Gericht anhängig. Zwei Richter wurden nur für dieses Verfahren freigestellt.

Anlässe genug, sich im Rahmen eines Symposiums mit der Frage zu beschäftigen, ob die österreichische Rechtsordnung dem Phänomen von Massenklagen gerecht wird, welche ausländische Vorbilder es - neben der US-amerikanischen "class action" - noch gibt  und was man auch in Österreich besser machen könnte.

Das BMSG veranstaltet daher zusammen mit dem BMJ ein Symposium.

Termin: Montag 27.6.2005.

Referenten: Univ. Doz. Dr. Kodek (Richter), Dr. Alexander Klauser (Rechtsanwalt), Univ. Prof. Dr. Astrid Stadler (Uni Konstanz) und Univ. Prof. Dr. Hans W. Micklitz (Uni Bamberg); weiters je ein Vertreter der Wirtschaftskammer und der Rechtsanwaltskammer.

Nähere Informationen beim BMSG (Mag. Beate Pirker-Hörmann - Tel.: 01.71100.2520).

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Ticketmaster GmbH, Niederlassung in Wien wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.
Nunmehr liegt das Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) vor, in dem 21 von 22 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilt wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang