Zum Inhalt

Info: Symposium "Sammelklagen"

Das BMSG und das BMJ veranstalten gemeinsam am 27.6.2005 ein Symposium zum Thema "Sammelklagen". Termin vormerken!

Eine Brechdurchfall-Epidemie in einem Ferienclub, massenhaft geschädigte Kreditnehmer, denen die Banken zuviel Kreditzinsen verrechnet haben, Geschädigte falscher Anlageberatung und schlichten Anlegerbetruges (WEB), Hinterbliebene von Opfern von Katastrophen im Massenverkehr (Kaprun) - in den letzten Jahren hatte die Justiz sich zunehmend mit Massenklagen zu befassen.

Der VKI hat im Jahr 2001 erstmals "Sammelklagen" (korrekter: Klagshäufungen nach § 227 ZPO) organisiert. Daraus lassen sich ebenfalls viele Erfahrungen ableiten.

In Salzburg ist der größte Zivilprozess der 2. Republik (WEB-Geschädigte gegen Salzburger Sparkasse) bei Gericht anhängig. Zwei Richter wurden nur für dieses Verfahren freigestellt.

Anlässe genug, sich im Rahmen eines Symposiums mit der Frage zu beschäftigen, ob die österreichische Rechtsordnung dem Phänomen von Massenklagen gerecht wird, welche ausländische Vorbilder es - neben der US-amerikanischen "class action" - noch gibt  und was man auch in Österreich besser machen könnte.

Das BMSG veranstaltet daher zusammen mit dem BMJ ein Symposium.

Termin: Montag 27.6.2005.

Referenten: Univ. Doz. Dr. Kodek (Richter), Dr. Alexander Klauser (Rechtsanwalt), Univ. Prof. Dr. Astrid Stadler (Uni Konstanz) und Univ. Prof. Dr. Hans W. Micklitz (Uni Bamberg); weiters je ein Vertreter der Wirtschaftskammer und der Rechtsanwaltskammer.

Nähere Informationen beim BMSG (Mag. Beate Pirker-Hörmann - Tel.: 01.71100.2520).

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

OLG Wien verurteilt Iglo wegen Shrinkflation

OLG Wien verurteilt Iglo wegen Shrinkflation

Im Auftrag des Sozialministeriums brachte der Verein für Konsumenteninformation Klage gegen die Iglo Austria GmbH ein. Anlass war das Tiefkühlprodukt „Iglo Atlantik Lachs“, dessen Füllmenge im Februar 2023 von 250 Gramm auf 220 Gramm reduziert worden war, ohne dass dies für Verbraucher:innen klar erkennbar war.

OLG-Urteil: Gesetzwidrige Klauseln zur „Direktwerbung“ von Notino

OLG-Urteil: Gesetzwidrige Klauseln zur „Direktwerbung“ von Notino

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Notino Deutschland und Österreich GmbH, die unter www.notino.at einen Versandhandel betreibt. Grund für die Klage war unter anderem eine Klausel, nach der Kund:innen unzulässigerweise aktiv das Kästchen „Mit dieser Bestellung möchte ich keine Informationen zu Veranstaltungen, Neuigkeiten oder Gutscheine erhalten“, anklicken müssten, um keine Zusendungen zu erhalten.

OGH-Urteil: Klauseln in AGB von Amazon Prime unzulässig

OGH-Urteil: Klauseln in AGB von Amazon Prime unzulässig

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Amazon EU S.à.r.l. (Amazon) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zu „Amazon Prime“ geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilte nun 6 von 8 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Wizz Air Hungary Ltd. wegen 6 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt. Wizz Air Hungary Ltd.hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

OLG bestätigt: Nova Rock 2024 „Müllbeitrag“ ist unzulässig

OLG bestätigt: Nova Rock 2024 „Müllbeitrag“ ist unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagt im Auftrag des Sozialministeriums die Nova Music Entertainment GmbH wegen Klauseln zur Verrechnung eines sogenannten „Müllpfandes“. Das OLG Wien beurteilte die diesbezüglichen Klauseln nun als gesetzwidrig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang