Ein Musterprozess des VKI gegen die Wiener Linien brachte eine klare Entscheidung: Der Oberste Gerichtshof hat in einem jüngst ergangenen Urteil die Erhöhung des Entgeltes für Jahreskartenabonnementkunden während eines laufenden Vertrages als nicht dem Konsumentenschutzgesetz entsprechend bewertet. Eine allfällige Erhöhung darf erst ab dem jeweiligen Datum der Verlängerung des Jahreskartenabonnements wirksam werden.
Wiener Linien entschließen sich zur Rückerstattung
Die Wiener Linien haben sich - in Verhandlungen mit dem VKI - nunmehr zu einer klaren und vorbildlichen Reaktion entschlossen: Die zuviel abgebuchten Beträge werden den Inhabern von Jahreskarten rückerstattet. Von dem Urteil sind nur Jahres- und Seniorenjahreskartenkunden betroffen, die ihre Jahreskarte im Abonnement mittels Einziehungsauftrag bezahlt haben. Konkret geht es um jene ca. 125.000 Kunden, die zum Stichtag der Tarifpassung (1. Jänner 1999) eine Jahreskarte abonniert hatten, deren Laufzeit mit 1.4.1998 bis einschließlich 1.12.1998 begonnen hat. Die zu viel eingehobenen Beträge liegen für Kunden, die eine Jahreskarte für die Kernzone 100 (Wien) abonniert hatten, zwischen 30 Schilling/2,18 Euro und 540 Schilling/39,24 Euro.
Die Wiener Linien werden aufgrund des Urteils den betroffenen Kunden, die nach wie vor eine Jahreskarte abonniert haben, den Betrag im Laufe des Dezembers 2001 auf Ihr Konto überweisen.
Betroffene Kunden, die derzeit keine Jahreskarte abonniert haben, werden ersucht, sich mit ihrer Forderung schriftlich unter Angabe von Namen, Adresse, Geburtsdatum und Jahreskarten-Nummer sowie unter Bekanntgabe der Bankverbindung an die Tarifabteilung der Wiener Linien, Erdbergstraße 202, 1031 Wien, zu wenden.