Inhaber von Konten bei der Allgemeinen Sparkasse Oberösterreich konnten in den letzten Wochen auf den Kontoauszügen lesen, dass man ein neues Sicherheitspaket namens "Karten-Airbag" anbiete: "Bei einem Schadensfall infolge missbräuchlicher Verwendung durch Dritte werden bis zu EUR 25.000,-- pro Kalenderjahr mit einem Selbstbehalt von EUR 100,-- abgesichert, wenn nicht grob sorglos mit der Karte und dem Code umgegangen wird." Die Kosten für diese Zusatzleistung bleiben in einem Pauschalpreis verschleiert: "Das Karten-Service kostet einschließlich KartenAirbag für 2004 EUR 24,95." Dieses Service wird dem Kunden einseitig aufgedrängt: "Erfolgt innerhalb von 6 Wochen zu unserem neuen Service KartenAirbag kein schriftlicher Widerspruch, dürfen wir von Ihrer Zustimmung ausgehen."
Will man dieses "Angebot" seriös beurteilen, so muss man von der Situation der Haftung für Missbrauch durch Dritte ausgehen, wie sie Kraft Gesetz und Bedingungen ohne "Airbag" besteht. Nach einer Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMSGK - haben die Banken 2003 ihre Kundenrichtlinien kundenfreundlicher gestaltet (siehe VRInfo 6/2003): Der Kunde haftet für einen Missbrauch durch Dritte nur dann (bis zum jeweils vereinbarten Limit), wenn er Sorgfaltspflichten in Bezug auf Karte und Code verletzt hat (z.B. den Code mit der Karte verwahrt hat). Trifft den Kunden aber kein Verschulden (weil etwa der Code ohne sein Zutun ausspioniert wird) dann haftet er nicht und die Bank hat das gesamte Risiko zu tragen.
Die Bedingungen für den "Karten-Airbag" suggerieren, dem Kunden Risken abzunehmen, die er nicht hat. Damit werden die Kunden dafür zur Kasse gebeten, dass die Bank - auch im Lichte der vom VKI erwirkten Judikatur des OGH (siehe 4 Ob 179/02f in VRInfo 1/2003) - das Risiko des Missbrauches tragen muss, wenn dem Kunden keine Sorgfaltswidrigkeit nachzuweisen ist. Diese Regelungen sind jedenfalls intransparent und irreführend für die Kunden.
Noch ärger aber ist die Konsequenz, dass - nimmt man die Bedingungen für den "Airbag" ernst - auch jener Kunde, der im Schadensfall keine Haftung trägt (weil eine Sorgfaltswidrigkeit nicht vorliegt) nun gegen Aufpreis einen Selbstbehalt von 100 Euro tragen soll. Das ist eine grob nachteilige Klausel und gesetzwidrig. Der VKI hat daher diese und einige andere Klauseln in den Bedingungen der Sparkasse Oberösterreich - im Auftrag des BMSGK - abgemahnt. Gibt die Bank nicht binnen drei Wochen eine entsprechende Unterlassungserklärung ab, dann wird die Verbandsklage eingebracht.