Die Fa. Odyssee Reisen GmbH aus Wien vermittelt unter anderem Wohnmöglichkeiten ("Mitwohnzentrale"). Daher sind die Bestimmungen über Immobilienmakler anzuwenden, auch wenn nach dem Unternehmensnamen primär Reisen vermittelt werden. In den Geschäftsbedingungen verwendete Odyssee Reisen einige Klauseln, die gegen die Bestimmungen des Maklergesetzes und der Immobilienmaklerverordnung verstoßen, insbesondere hinsichtlich der Höhe der Provisionen.
Info: VKI geht erfolgreich gegen die AGB der Fa. Odyssee Reisen vor
Die Fa. Odyssee Reisen hat nach einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.