Im Vergleich zum Jahr 2002 haben sich die Beschwerden von betroffenen Konsumenten im Jahr 2003 mit knapp 140 Fällen mehr als verdoppelt. Die Gesamtschadenssumme der allein beim VKI bekannten Beschwerdefälle in den Jahren 2002 und 2003 liegt bei rund
€ 720.000,--.
Der VKI interveniert erfolgreich im Fall des Missbrauches von Bankomatkarten. Banken sind auf Intervention des VKI hin bereit durchschnittlich knapp 50 % des Schadens zu ersetzen.
Im Missbrauchsfall muss damit gerechnet werden, dass zumeist in wenigen Minuten bis zu rund
€ 3.400,-- behoben werden können. Wird der Diebstahl nicht am gleichen Tag bemerkt sind Schäden bis € 8.000,-- keine Seltenheit. Der Durchschnittsschaden beträgt etwa € 3.500,--. Die sehr hohen Behebungslimits wurden von den Banken offenbar unzureichend kommuniziert, denn Konsumenten sind über das Risiko im Missbrauchsfall noch immer größtenteils vollständig uninformiert. Inwieweit die Behebungslimits aus rechtlicher Sicht wirksam vereinbart wurden, muss im Einzelfall geprüft werden.
In vielen Fällen kommt es zur Ausspähung des PIN-Codes, was den Dieben durch leicht einsehbare Bankomaten und Bankomat-Kassen erleichtert wird. Den Konsumenten ist eine vollkommene Absicherung gegen neugierige Blicke oft kaum möglich.