Nachdem die Verbandsklagen des VKI im Auftrag des BMJ (Sektion Konsumentenschutz) wegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österr. Kreditunternehmungen (AGBKU 1979) gegen die CA und die Erste mit Unterlassungsvergleichen abgeschlossen wurden (siehe "Informationen zum Verbraucherrecht 12/2000), beginnen nun die Kreditinstitute neue AGB mit Ihren Kunden zu vereinbaren. Die neuen AGB werden zugesandt und wenn der Kunde nicht Widerspruch erhebt, wird deren Geltung angenommen.
Die neuen AGB der Banken (sie gehen auf einen Entwurf der BWK zurück) sind in 18 Punkten gesetzwidrig. Der VKI hat daher - wieder im Auftrag des BMJ (Sektion Konsumentenschutz) - exemplarisch die CA beim HG Wien geklagt. Nun wird - durch alle Instanzen bis zum OGH - die Rechtslage klarzustellen sein.
Den Konsumenten ist zu empfehlen, die neuen AGB zu akzeptieren, da die umstrittenen Punkte sowieso im Verbandsklagsverfahren geklärt werden und gesetzwidrige Klauseln auch dann, wenn man sie akzeptiert hat, nicht wirksam vereinbart werden können.