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Info: VKI klagt BAWAG

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen die BAWAG die erste Sammelklage wegen unfairer Verrechnung von Kreditzinsen eingebracht. Weitere Klagen werden folgen. Beteiligung an Sammelklagen noch bis 15.3.2001 möglich.

Der VKI hat diese Woche für über 50 Geschädigte die erste Sammelklage gegen die BAWAG beim Handelsgericht Wien eingebracht. Der Streitwert übersteigt 2 Millionen Schilling. Es wird die Rückzahlung von zuviel kassierten Kreditzinsen aus Krediten, die vor 1997 vergeben wurden, gefordert.

Die BAWAG (ebenso die GARA Bank, deren Gesamtrechtsnachfolge die BAWAG inzwischen angetreten hat) hatte - gedeckt durch eine unbestimmte und damit gesetzwidrige Zinsgleitklausel - bei Zinserhöhungen rasch den Vertragszinssatz erhöht, Zinssenkungen aber gar nicht oder nur zögerlich an die Kunden weitergegeben. Der daraus entstandene Schaden wird nun, da die BAWAG jede außergerichtliche Lösung ablehnt, gerichtlich geltend gemacht.

Die Sammelklagen gegen die BAWAG werden vom VKI in Zusammenarbeit mit den Arbeiterkammern von Kärnten, Tirol und Vorarlberg organisiert. Das Prozesskostenrisiko wird durch den deutschen Prozesskostenfinanzierer FORIS AG abgedeckt. Die Konsumenten prozessieren also ohne jedes Risiko. Im Erfolgsfall ist jedoch eine Quote von 30 Prozent an die FORIS AG abzuführen. Die Konsumenten haben Ihre Ansprüche dem VKI zum Inkasso abgetreten; damit ist ein Rechtszug bis zum OGH gewährleistet.

Die Aktion "Sammelklage" des VKI läuft weiter und es ist mit weiteren Klagen - auch gegen andere Kreditinstitute - zu rechnen. Betroffene Konsumenten können beim VKI unter der Rufnummer 01.588770 ein kostenloses Infopackage anfordern.

Die Aktion ist aber mit 15.3.2001 befristet. Bis dahin müssen Aufträge zur Kreditüberprüfung beim VKI eingelangt sein, um bei allfälligen weiteren Sammelklagen berücksichtig werden zu können.

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