Zum Inhalt

Info: Wiener Sammlungsgesetz

Das Gesetz versucht den Spendenkeilern Regeln zu setzen. Bleibt abzuwarten, ob diese in der Praxis Wirkung zeigen.

Das Wiener Sammlungsgesetz wurde novelliert und versucht, dem Unwesen der aggressiven Spendenkeilerei gegenzuwirken.

Danach sind öffentliche Sammlungen (und auch das "Sammeln von Einzugsermächtigungen" zählt dazu) nur mit Bewilligung des Magistrates gestattet. Die Behörde kann Auflagen erteilen und insbesondere über Erträge und Verwendung derselben Rechnungslegung verlangen. Verstöße werden mit bis zu 30.000 Schilling Verwaltungsstrafe geahndet. So auch die "von Person zu Person gerichtete Aufforderung, einem Verein beizutreten, wenn nach Art und Umfang der Aufforderung oder den sonstigen Umständen, unter denen die Aufforderung ergeht, zu schließen ist, dass es sich hiebei nicht ernstlich um die Herbeiführung eines dauernden Verhältnisses zum Verein, sondern vielmehr bloß um die Erlangung von Geld oder anderen Leistungen handelt".

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unterlassungserklärung von Temu I

Unterlassungserklärung von Temu I

Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die Whaleco Technology Limited (Temu) wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.

Unterlassungserklärung des Hoffman-Vereins

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die 24h-Betreuungsagentur Hoffman-Verein wegen dreier Klauseln in ihrem Aufnahmeantrag (Vermittlungs- und Organisationsvertrag) abgemahnt.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang