So wurde zB eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten als zu lang erachtet, hingegen eine 12 monatige Mindestvertragsdauer als gesetzmäßig, weil hier das monatliche Entgelt nur ca EUR 24 beträgt.
Weiters stand nach den Klauseln den Kunden für die Dauer der vereinbarten Mindestvertragsdauer keine Möglichkeit der außerordentlichen Kündung des Vertrages aus wichtigem Grund zu, mit Ausnahme des Falls der nachgewiesenen Verlegung des Hauptwohnsitzes um mehr als 40 km vom nächstgelegenen Happy-Fit Studio entfernt.
5 Minuten duschen kostete nach einer Klausel 50 Cent.
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer
OGH 28.6.2017, 1 Ob 96/17z