Zum Inhalt

Ingesamt 33 Klauseln von Fitnesscenter aufgehoben

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.

So wurde zB eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten als zu lang erachtet, hingegen eine 12 monatige Mindestvertragsdauer als gesetzmäßig, weil hier das monatliche Entgelt nur ca EUR 24 beträgt.

Weiters stand nach den Klauseln den Kunden für die Dauer der vereinbarten Mindestvertragsdauer keine Möglichkeit der außerordentlichen Kündung des Vertrages aus wichtigem Grund zu, mit Ausnahme des Falls der nachgewiesenen Verlegung des Hauptwohnsitzes um mehr als 40 km vom nächstgelegenen Happy-Fit Studio entfernt.

5 Minuten duschen kostete nach einer Klausel 50 Cent.


Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer
OGH 28.6.2017, 1 Ob 96/17z

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Ticketmaster GmbH, Niederlassung in Wien wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.
Nunmehr liegt das Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) vor, in dem 21 von 22 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilt wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Unterlassungserklärung von OPTIN Immobilien

Unterlassungserklärung von OPTIN Immobilien

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die OPTIN Immobilien GmbH wegen vier unzulässiger Klauseln im Vertragsformblatt „Mietanbot VIENNA TWENTYTWO“ und einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. OPTIN Immobilien hat am 15. April 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang