Zum Inhalt

Insolvenz von "Geräteversicherer" Itonia

Über die ITONIA Holding Betriebs- und DienstleistungsgmbH (FN 294144s) und die ITONIA IT-Insurance & Service (FN 227818b) wurde Anfang Mai 2007 (am 2.5. bzw 3.5.2017) ein Konkursverfahren erföffnet worden.

Das zuständige Gericht ist jeweils das LG Wiener Neustadt.

Die Aktenzahl im Insolvenzverfahren für die ITONIA Holding Betriebs- und DienstleistungsgmbH  lautet 11 S 52/17h. Zuständiger Masseverwalter ist Dr. Georg SCHOBER, Hauptplatz 11, 2700 Wiener Neustadt, Tel.: 02622/23228.

Die Aktenzahl im Insolvenzverfahren für die  ITONIA IT-Insurance & Service  lautet 11 S 51/17m. Zuständiger Masseverwalter ist Dr. Wilhelm HÄUSLER, Neunkirchner Straße 17,  2700 Wiener Neustadt,  Tel.: 02622/23 2 21, 23 7 96-0.

Vom Gericht wurde die Schließung des Unternehmens angeordnet.

Ansprüche gegen dieses Unternehmen können nur im Konkursverfahren angemeldet werden. Forderungen sind bis 8.6.2017 beim LG Wiener Neustadt anzumelden und zwar in zweifacher Ausfertigung, unter Angabe der Aktenzahl (siehe oben) und unter Anschluss sämtlicher Urkunden.

Ein Formular für die Anmeldung finden Sie hier.

Dabei muss die Anmeldegebühr in Höhe von EUR 22,-- gezahlt werden.

Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass die Itonia nicht selber der Geräteversicherer war, sondern nur als Vermittler in Form eines Versicherungsagenten tätig war. Dh prüfen Sie genau, wer bei Ihnen tatsächlich der Versicherer ist. Die Insolvenz des Versicherungsagenten hat auf das Bestehen des Versicherungsverhältnisses keine Auswirkung.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG wegen einer Klausel geklagt, die den Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Akten der Hoheitsverwaltung ausschließt. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI recht und erklärte die eingeklagte Klausel für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

Der VKI hatte die Hapimag AG wegen unzulässiger Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Das OLG Wien erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Wichtigster Aspekt des Urteils: Verbraucherrechtliche Bestimmungen kommen trotz „Aktionärsstatus“ der Kund:innen zur Anwendung.

Unterlassungserklärung der HDI Versicherung AG

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die HDI Versicherung AG wegen einer Klausel in deren ARB 2018 idF vom 01.05.2021 abgemahnt. Diese Klausel sah zwar eine Anpassung der Versicherungssumme und der Versicherungsprämie an den VPI vor, nahm aber unter anderem die im Vertrag vorgesehenen Höchstentschädigungsleistungen von einer solchen Wertanpassung aus. Die HDI Versicherung AG gab am 15.07.2024 eine Unterlassungserklärung ab.

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Allianz Elementar Versicherungs AG wegen deren Dauerrabattklausel und deren Kündigungsklausel. Das OLG Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig. Versicherungsnehmer:innen, die aufgrund der Dauerrabattklausel eine Nachforderung bezahlt haben, können diese nun zurückfordern.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang