Ein Verbraucher wurde von einer schweizer Firma mit irreführenden Gewinnzusagen geradezu überschüttet. Als "wichtige Mitteilung" wurde angepreist, er habe bereits einen PKW oder - nach seiner Wahl - 750.000 Schilling (54.505 Euro) gewonnen. Und diese Zusendungen kamen in Serie. Der Verbraucher hat - Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser zur Seite - "Gewinne" im Ausmaß von rund 315.000 Euro gegen die schweizer Firma eingeklagt und nun immerhin rund 270.000 Euro zugesprochen bekommen.
Die Gerichte haben bei grenzüberschreitenden Gewinnzusagen insbesondere zwei Fragen zu klären: Kann der Verbraucher in Österreich klagen und ist österreichisches Recht anzuwenden?
Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat nun beide Fragen bejaht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.