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Irreführende Gewinnzusagen international einforderbar

Das Oberlandesgericht Wien sieht im Konsumentenschutzgesetz eine "internationale Eingriffsnorm"

Ein Verbraucher wurde von einer schweizer Firma mit irreführenden Gewinnzusagen geradezu überschüttet. Als "wichtige Mitteilung" wurde angepreist, er habe bereits einen PKW oder - nach seiner Wahl - 750.000 Schilling (54.505 Euro) gewonnen. Und diese Zusendungen kamen in Serie. Der Verbraucher hat - Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser zur Seite - "Gewinne" im Ausmaß von rund 315.000 Euro gegen die schweizer Firma eingeklagt und nun immerhin rund 270.000 Euro zugesprochen bekommen.

Die Gerichte haben bei grenzüberschreitenden Gewinnzusagen insbesondere zwei Fragen zu klären: Kann der Verbraucher in Österreich klagen und ist österreichisches Recht anzuwenden?

Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat nun beide Fragen bejaht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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