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Irreführende Werbung für "Wienwert-Anleihe mit 3-facher Sicherheit"

Das HG Wien beurteilt eine Werbung, in der mit einer grundbücherlichen Sicherheit geworben wird, als irreführend, wenn diese Sicherheit nicht immer gewährt werden kann.

In einer Radiowerbung bewarb die WIENWERT Immobilien Finanz AG Anleihen (ISIN AT0000A100Z7)  ua damit: "6,5%. Grundbuchsgesichert. In Zeitungen waren Inserate geschaltet, bei denen in einer Siegelform mit 6,5% "3-fach sicher: treuhandgesichert, prospektgeprüft, grundbücherlich eingetragen" geworben wurde.

Wienwert gesteht zu, dass die bücherliche Sicherheit nicht in allen Fällen und nicht im ersten Rang gegeben sein muss. Der angesprochene Verbraucher entnimmt dem Hinweis auf bücherliche Sicherheit die Aussage, dass damit sein Anlegegeld voll gedeckt sei, was aber bei Zwischenschaltung einer Zweckgesellschaft nicht mehr in der Ingerenz von Wienwert liegen und auch bei nachrangiger Eintragung nicht mehr der Fall sein muss.

Die Werbungen sind daher irreführend.

Das Urteil ist rechtskräftig.

HG Wien 24.9.2014, 19 Cg 54/14h
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Klagevertreter: Kosesnik-Wehrle & Langer, RAe-KG in Wien

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