Neuro Socks vertreibt Socken, Einlegesohlen und diverse Pflaster (Neuro Pflaster, Neurovax-/VAXHAPTIK-Pflaster) und bewarb diese mit unterschiedlichen gesundheitsbezogenen Wirkungen wie etwa Schmerzlinderung, Hilfe bei Knie- und Rückenproblemen, Unterstützung des Immunsystems, Vermeidung von Erkrankungen durch Viren oder Bakterien. Seriöse Studien, welche die Wirkversprechen belegen, gibt es nicht.
Der VKI brachte Klage wegen Irreführung ein; das Landesgericht Wiener Neustadt folgte der Rechtsauffassung des VKI und hielt fest, dass gesundheitsbezogenen Angaben nur zulässig sind, wenn sie sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen. Da diese für die von Neuro Socks vertriebenen Produkte fehlen, verurteilte das Gericht Neuro Socks wegen irreführender Werbung.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Landesgericht Wiener Neustadt 28.7.2022, 60 Cg 59/20m
Klagsvertreter: Mag. Matthias Strohmayer, LL.M, Rechtsanwalt in Wien
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