Seit Jahren wirbt Pearle auf seiner Webseite und in den Schaufenstern seiner Filialen mit einem „Gratis Premium Sehtest“. Kund:innen, die diesen Service in Anspruch nahmen oder nehmen wollten, erlebten allerdings nicht selten eine böse Überraschung: In der Filiale erhielten sie die Information, dass der Test nur beim Erwerb eines zusätzlichen Produkts, etwa einer Brille oder Kontaktlinsen, gratis sei.
Der VKI sah darin eine irreführende Geschäftspraktik und brachte Klage ein.
Pearle wandte dagegen ein, dass für den Sehtest tatsächlich nichts verrechnet werde und es sich bei den vom VKI geschilderten Fällen um unglückliche Einzelfälle durch fehlinformiertes Personal handelte. Der VKI führte deshalb sicherheitshalber eine Testbuchung durch, bei welcher ein Pearle-Mitarbeiter ebenfalls die Information erteilte, dass der Sehtest nur beim Kauf einer Brille oder von Kontaktlinsen gratis sei.
Letztlich erklärte sich Pearle zu einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich bereit. Darin verpflichtet sich das Unternehmen, es künftig zu unterlassen, Produkte als gratis zu bezeichnen, wenn das Produkt nicht oder nur beim Erwerb eines zusätzlichen kostenpflichtigen Produkts gratis ist.
HG Wien 14.11.2022, 13 Cg 38/22y
Klagsvertreter: Mag. Matthias Strohmayer, Rechtsanwalt in Wien