Zum Inhalt

Irreführendes "Flexibles Ticket" von travelgenio

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die spanische Online-Reiseagentur Travelgenio SL ua wegen Irreführung über den Umfang des von ihr angebotenen "FLEXIBLEN Tickets".

Das "FLEXIBLE Ticket" konnte der Kunde zusätzlich bei der Flugbuchung um EUR 99,00 erwerben. Beworben wurde es ua damit, dass in dem Ticket "ALLE Arten von Änderungen inkludiert" seien, insb "HINFLUG, RÜCKFLUG, HIN-UND RÜCKFLUG".

Tatsächlich kann der Flug aber nur 48h vor Antritt des Hinflugs umgebucht werden. Danach ist eine Änderung nicht mehr möglich.
Das Oberlandesgericht Wien bestätigte die Irreführung.

Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Wien 27.2.2020, 2 R 99/19x
Volltextservice
Klagsvertreter: Höhne, In der Maur & Partner, Rechtsanwälte in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung der AUA

Unterlassungserklärung der AUA

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die AUA wegen 17 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt.

Unterlassungserklärung von Ryanair

Unterlassungserklärung von Ryanair

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Ryanair DAC. wegen 31 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang