Die Beklagte warb mit "0,5% mehr Garantiezins" und "15% mehr Rente"-also mit einem Vergleich hinsichtlich eines weniger günstigen Angebotes. Auf welches Angebot sie sich dabei bezog, erklärte sie nur im Kleinstdruck, aus dem hervorging, dass es sich um zukünftige Konditionen handelte.
"Joopie Heesters-Spot" der Generali irreführend
Die Versicherung warb für ihre Altersvorsorge im Fernsehen mit dem 101-jährigen Johannes Heesters und "unglaublichen" 0,5 % mehr Garantiezins. Der VKI klagte im Auftrag des BMSG wegen irreführender Werbung und bekam nun Recht.
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Urteil: "Joopie Heesters-Spot" der Generali irreführend - 7.4.2006
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