Am 29.6.2016 wurde über das Kartenbüro Polzer aus der Stadt Salzburg beim Landesgericht Salzburg das Konkursverfahren eröffent. Das Aktenzeichen lautet: 44 S 45/16s.
Als Masseverwalter wurde Dr. Helmut Hüttinger bestellt (5020 Salzburg; Alter Markt 7
Tel.: 0662/841141-0, 843159-0, Fax: 0662/848415, E-Mail: office@gehmacher-huettinger.at)
Tickets
Vom Kartenbüro Polzer werden bezahlte Karten nicht ausgefolgt. Betroffenen Kunden müssten ihre Karten direkt bei den Festspielen besorgen, so der Masseverwalter Dr. Helmut Hüttinger. Allerdings dürften nach Medienmeldungen „individuelle Lösungen“ in Aussicht gestellt worden sein. Für alle, die die Festspiele besuchen wollen, ist zu empfehlen, sich mit einem Bestellnachweis an die Salzburger Festspiele zu wenden.
Rückforderung des Kartenpreises - Anmeldung im Insolvenzverfahren
Gegenüber dem Kartenbüro können (Teil-)Zahlungen zu bestellten Tickets nur im Insolvenzverfahren angemeldet werden. Ob dies wirtschaftlich überhaupt sinnvoll ist, hängt vom Preis der Karten ab. Immerhin ist im Insolvenzverfahren nur eine bestimmte .- eher geringe - Quote und damit eine üblicherweise nur geringe Rückzahlung zu erwarten. Zudem muss die Anmeldegebühr von Euro 22,-- berücksichtig werden. Diesbezügliche Forderungen sind bis 30.8.2016 beim Landesgericht Salzburg zur Geschäftszahl 44 S 45/16s in zweifacher Ausfertigung und unter Anschluss sämtlicher Urkunden anzumelden.
Rückbuchungen von Kreditkartenzahlungen
Sofern die Karten mit Kreditkarte bezahlt worden sein sollten, ist folgendes zu beachten: Die Kreditkartenorganisationen haben in der Vergangenheit - als Service für Ihre Kunden - erklärt, dass sie geleistete Zahlungen (für die Kunden vom Unternehmer keine Gegenleistung mehr erhalten) rückleiten werden. Der Vorteil: Man könnte unter Umständen die Zahlung des Ticketpreises zu 100% ersetzt bekommen (im Konkurs könnte man nur eine - möglicherweise geringe - Quote erwarten.).
Wir empfehlen daher: Reklamieren Sie möglichst rasch die über Ihre Kreditkarte erfolgte Zahlung an das Kartenbüro Polzer.
Wichtig: Dieses ist eine Kulanzleistung der Kreditkartenorganisationen; den Kunden kommt aus den Verträgen mit den Kartenorganisationen kein Recht auf diese Abwicklung zu.
Für Rückfragen steht das VKI-Beratungszentrum zur Verfügung: