Ein Autofahrer kollidierte in der Nacht mit einem Reh. Die Anzeige erstattete er erst am nächsten Morgen.
Die Kaskoversicherung bezahlte der Leasingfirma den Schaden und wollte diesen dann vom Lenker ersetzt haben.
Das Bezirksgericht Eisenstadt beurteilt die Forderung der Versicherung als unberechtigt.