Zum Inhalt

Keine Ausgleichszahlung bei Treibstoff auf der Rollbahn

Kommt es zu einer Flugverspätung, weil Treibstoff, der von einer anderen Fluglinie stammt, auf der Rollbahn eines Flughafens ist und diese daher gesperrt ist, handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand, sodass das Flugunternehmen nicht zur Zahlung einer Ausgleichleistung verpflichtet ist.

Ein Flug hatte mehr als drei Stunden Verspätung, weil am Abflugsort Treibstoff, der von einer anderen Fluglinie stammte, auf einer Rollbahn war und diese für ein paar Stunden gesperrt werden musste. Ein Fluggast verlangte von Ryanair eine Ausgleichsleistung wegen der Flugverspätung.

Laut EuGH steht dem Kläger die Ausgleichsleistung nicht zu: Es handelt sich hier um "außergewöhnliche Umstände", die das Luftfahrtunternehmen von der Zahlung von Ausgleichsleistungen befreien. Das Luftfahrtunternehmen konnte auch keine möglichen zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um den in Rede stehenden außergewöhnlichen Umstand zu vermeiden.

EuGH 26.6.2019, C-159/18 (Moens/Ryanair)

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung von Autohero

Unterlassungserklärung von Autohero

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Autohero Österreich GmbH wegen 15 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die Bestimmungen zu Vertragsschluss, Risikotragung und Rücktrittsrecht gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Autohero hat am 11. Dezember 2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Wizz Air Hungary Ltd. wegen 6 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt. Wizz Air Hungary Ltd.hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der AUA

Unterlassungserklärung der AUA

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die AUA wegen 17 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang