In einem derartigen Fall hat das BG Donaustatd nunmehr festgehalten, dass keine Zinsen bezahlt werden müssen, und zwar weil nachhaltig Kredite in Gewinnabsicht vergeben wurden ohne eine Bankkonzeession zu besitzen. Die konkrete Kreditgeberin erhält daher keine Zinsen.
Eine Pensionistin wollte Geld veranlagen und vergab auf Vermittlung des Vermögensberaters Mag. Steiner zumindest 20 Privatkredite mit dem Ziel gute Zinserträge zu erwirtschaften. Anfänglich wurden 6 % Zinsen lukriert. Die Pensionistin und die Kreditnehmer kannten einander nicht.
Mangels Zahlung klagte die Pensionistin in einem Fall die Kreditzinsen ein. Der VKI bezweifelte die Berechtigung Zinsen zu verlangen und unterstützte die beklagte Kreditnehmerin im Auftrag des Sozialministeriums.
Das BG Donaustadt verweist auf § 100 Bankwesengesetz (BWG), wonach kein Zinsenanspruch besteht, wenn Kredite nachhaltig und in der Absicht Einnahmen zu erzielen vergeben werden und dafür keine Bankkonzession besteht. Die Pensionistin hat daher keinen Anspruch auf eine Verzinsung. Die Klage gegen die Konsumentin wurde daher abgewiesen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.