Zum Inhalt

Kerosinzuschlag - Erfolg gegen Bentour

Auch gegen den Reiseveranstalter Bentour liegt nun - jedenfalls im Sicherungsverfahren - eine Gerichtsentscheidung vor, wonach die nachträgliche Verrechnung der Kerosinzuschläge unzulässig ist.

Die Arbeiterkammer hat im Sommer 2004 gegen den Reiseveranstalter Bentour wegen nach Buchung verrechneter Kerosinzuschläge eine Verbandsklage und einen Antrag auf einstweilige Verfügung eingebracht.

Der OGH ist im Verfahren um die einstweilige Verfügung zur Ansicht gelangt, dass die eingehobenen Kerosinzuschläge zu Unrecht verrechnet wurden. Das Hauptverfahren ist zwar noch offen, aber die AK geht aufgrund der eindeutigen Entscheidung im Sicherungsverfahren davon aus, das diese  im Hauptverfahren - so ein solches überhaupt noch geführt wird - bestätigt wird.

Lesen Sie mehr...

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung von Autohero

Unterlassungserklärung von Autohero

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Autohero Österreich GmbH wegen 15 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die Bestimmungen zu Vertragsschluss, Risikotragung und Rücktrittsrecht gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Autohero hat am 11. Dezember 2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Wizz Air Hungary Ltd. wegen 6 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt. Wizz Air Hungary Ltd.hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der AUA

Unterlassungserklärung der AUA

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die AUA wegen 17 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang