Die Arbeiterkammer hat im Sommer 2004 gegen den Reiseveranstalter Bentour wegen nach Buchung verrechneter Kerosinzuschläge eine Verbandsklage und einen Antrag auf einstweilige Verfügung eingebracht.
Der OGH ist im Verfahren um die einstweilige Verfügung zur Ansicht gelangt, dass die eingehobenen Kerosinzuschläge zu Unrecht verrechnet wurden. Das Hauptverfahren ist zwar noch offen, aber die AK geht aufgrund der eindeutigen Entscheidung im Sicherungsverfahren davon aus, das diese im Hauptverfahren - so ein solches überhaupt noch geführt wird - bestätigt wird.