Der VKI klagte im Auftrag des BMASK einen Verein, der Leistungen der Personenbetreuung vermittelt. Insgesamt wurden 5 der 6 einklagten Klauseln für gesetzwidrig erklärt. Dabei geht es zum Beispiel um die Kündigungsmöglichkeit und um Konkurrenzklauseln.
OGH 23.2.2017, 2 Ob 29/16b
Klagevertreter: Dr. Nikolaus Weiser, RA in Wien
Klauseln bei 24-Stunden-Pflege
5 von 6 eingeklagten Klauseln einer 24-Stunden-Pflege unzulässig.
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Urteil: Klauseln bei 24-Stunden-Pflege - 23.3.2017
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