Konkret ging es um fünf Klauseln, die sich mit der Möglichkeit und den Details befassten, einen Umtauschgutschein bei DailyDeal zu erwerben.
DailyDeal als Gutscheinplattform vermittelte Verbrauchern Gutscheine, die bei weiteren Unternehmen (sog Kooperationspartner), wie etwa Restaurants, Dienstleistungsunternehmen, etc eingelöst werden konnten. Die Gutscheine waren zT mit sehr kurzen Verjährungsfristen versehen.
Wenn es Verbrauchern nicht möglich war, ihren Gutschein innerhalb dieser kurzen Verjährungsfristen einzulösen, sahen die AGB von DailyDeal die Möglichkeit eines Umtauschgutscheines vor. Diese Möglichkeit gab es für einen Zeitraum von drei Jahren, ab dem Ende des Jahres, in dem der ursprüngliche Gutschein ausgestellt wurde. Dieser Umtauschgutschein konnte innerhalb von sechs Monaten nach dessen Ausstellung eingesetzt werden, um ein anderes (beliebiges) Angebot eines Kooperationsunternehmens in Anspruch zu nehmen.
Der OGH beurteilte die Klauseln vor allem deswegen für unzulässig, weil sie zum Teil auf unzulässigen, weil zu kurzen, Verfallsfristen von den Kooperationspartnern aufbauen.
Außerdem bestätigte der OGH in diesem Urteil, dass die Leistungen aus den von DailyDeal vermittelten Gutscheinen von den jeweiligen Kooperationspartnern geschuldet werden.
OGH 13.09.2019, 10 Ob 106/18p
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien
Anmerkung:
Die Gutscheinplattform DailyDeal GmbH ist seit 2. Oktober 2019 in Insolvenz. Der OGH hat seine Entscheidung am 13.9.2019, dh vor Insolvenzeröffnung, gefällt.