Zum Inhalt

Klauseln von DailyDeal unzulässig

Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die DailyDeal GmbH. Ausgangspunkt waren unzulässige Klauseln in den AGB der Beklagten. Der OGH beurteilte nun alle eingeklagten Klauseln als unzulässig.

Konkret ging es um fünf Klauseln, die sich mit der Möglichkeit und den Details befassten, einen Umtauschgutschein bei DailyDeal zu erwerben.

DailyDeal als Gutscheinplattform vermittelte Verbrauchern Gutscheine, die bei weiteren Unternehmen (sog Kooperationspartner), wie etwa Restaurants, Dienstleistungsunternehmen, etc eingelöst werden konnten. Die Gutscheine waren zT mit sehr kurzen Verjährungsfristen versehen.

Wenn es Verbrauchern nicht möglich war, ihren Gutschein innerhalb dieser kurzen Verjährungsfristen einzulösen, sahen die AGB von DailyDeal die Möglichkeit eines Umtauschgutscheines vor. Diese Möglichkeit gab es für einen Zeitraum von drei Jahren, ab dem Ende des Jahres, in dem der ursprüngliche Gutschein ausgestellt wurde. Dieser Umtauschgutschein konnte innerhalb von sechs Monaten nach dessen Ausstellung eingesetzt werden, um ein anderes (beliebiges) Angebot eines Kooperationsunternehmens in Anspruch zu nehmen.

Der OGH beurteilte die Klauseln vor allem deswegen für unzulässig, weil sie zum Teil auf unzulässigen, weil zu kurzen, Verfallsfristen von den Kooperationspartnern aufbauen.

Außerdem bestätigte der OGH in diesem Urteil, dass die Leistungen aus den von DailyDeal vermittelten Gutscheinen von den jeweiligen Kooperationspartnern geschuldet werden.

OGH 13.09.2019, 10 Ob 106/18p

Volltextservice
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

Anmerkung:

Die Gutscheinplattform DailyDeal GmbH ist seit 2. Oktober 2019 in Insolvenz. Der OGH hat seine Entscheidung am 13.9.2019, dh vor Insolvenzeröffnung, gefällt.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Microsoft Corporation wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen geklagt. Das HG Wien hat dem VKI mit Urteil vom 19. Jänner 2026 vollumfänglich Recht gegeben.

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK Temu wegen Verstößen gegen den Digital Services Act geklagt. Unter anderem verstieß die Homepage-Gestaltung von Temu im Hinblick auf den Minderjährigenschutz und die Information über die verwendeten Empfehlungssysteme gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Temu ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und schloss am 20. März 2026 einen gerichtlichen Vergleich mit dem VKI.

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die prepmymeal GmbH wegen einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. prepmymeal hat am 17. März 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang